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Responsible for the content of the pages referred § 6 Teleservices Act:
WERNER MADER GmbH Mörtel u. Betonspritzmaschinen
Schloßwiese 3
74847 Obrigheim
Tel. 06261/67555-0
e-mail: info@wernermader.de
Managing Director: Dr. Ann-Kathrin Heiß – HRB Nr. 749116 Amtsgericht Mannheim

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“Corridor of Building” Free to use (CCO) https://www.pexels.com/photo/corridor-of-building-327482/
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mader GmbH

I.Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung der Firma Mader GmbH mit den Kunden gelten ausschließlich diese AGB, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Firma Mader GmbH vereinbart mit dem Kunden durch einen Geschäftsabschluss die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für nachfolgende Aufträge, selbst wenn dafür nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.

II.Auftragsannahme
Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Mader GmbH verbindlich.

III.Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen sind sämtliche Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns dreißig Kalendertage gebunden.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsarten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

IV.Lieferung
1. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind.
2. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der Firma Mader GmbH entziehen, so verlängert sich das Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monate an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.
3. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

V.Preise
Die Preise gelten ab Fabrik (Firmensitz), unverpackt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Soweit Verpackung erforderlich ist, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Falls die Anlieferung bzw. die Einweisung oder eine personalaufwändige Arbeit durch uns erforderlich ist, so werden die Sätze hierfür vorher vereinbart.
Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so wird der vom Käufer ausgelegte Frankatourbetrag an der Rechnung gekürzt.

VI.Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei einem Rechnungsausgleich innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum, eingehend auf dem Konto der Firma Mader GmbH, gewährt diese 2 % Skonto.
2. Bei Mietrechnungen sowie Service- und Reparaturrechnungen muss die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
3. Lieferungen in EU-Ländern erfolgen ohne Berechnung der Mehrwertsteuer, sofern uns die Umsatzsteuer- Identifikations-Nummer des Kunden nicht bekannt ist. Andernfalls müssen wir die deutsche Mehrwertsteuer berechnen.
4. Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die Firma Mader GmbH vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern.

VII.Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel zu prüfen, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, und uns diese umgehend zu melden.

Die Gewährleistungsdauer beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
2. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB bzw. § 634 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Sache verlangen. Die Fa. Mader GmbH kann die vom Käufer bzw. Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen.
3. Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sache oder des Werkes sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Fa. Mader GmbH die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit und Körper entstanden sind.
4. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse ? sofern sie nicht von der Fa. Mader GmbH zu verantworten sind.
5. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der Fa. Mader GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung derselben vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

VIII.Haftung der Fa. Mader GmbH
1. Die Firma Mader haftet dem Kunden für Schäden nur, soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Firma Mader GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

2. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschuss die Firma Mader GmbH nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

IX.Haftung des Mieters
1. Der Mieter hat die Maschine sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung bestehenden Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Er haftet für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadensfolgekosten wie Sachverständigenkosten, Rückführungskosten, Mietausfallkosten sowie Wertminderung.
2. Fallen während der Mietzeit Wartungsarbeiten an oder werden Reparaturen notwendig, so hat der Mieter unverzüglich die Fa. Mader GmbH zu unterrichten und deren Weisungen zu beachten.

X.Gefahrtragung
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Mader GmbH verlassen hat.
2. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Mader GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

XI.Eigentumsvorbehalt
Die Fa. Mader GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag.

Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Besteller trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Verschlechterung der Ware. Er ist verpflichtet, bei Pfändungen oder bei Antrag auf Eröffnung des Vergleichs die Fa. Mader GmbH unverzüglich davon Kenntnis zu setzen.

Im Falle eines Weiterverkaufs der Ware durch den Besteller tritt dieser sämtliche ihm zustehende Ansprüche und Rechte gegen seinen eigenen Käufer bis zur völligen Bezahlung aller uns gegenüberstehenden Verpflichtungen der Fa. Mader GmbH hiermit ab. Der Besteller hat in jedem Fall das Eigentum der Fa. Mader GmbH gegenüber seinem Käufer ausdrücklich vorzubehalten und den Verkauf unter Angaben der Anschrift des Käufers, der Ware, des Kaufpreises und der Zahlungsbedingungen unverzüglich anzuzeigen.

Zahlungen die beim Besteller auf die abgetretene Forderung eingehen, sind zur Vergütung der Fa. Mader GmbH besonders zu verwahren und unverzüglich an diese weiterzuleiten. Diese ist berechtigt, jederzeit die Zession gegenüber dem Käufer zu eröffnen.

Der Besteller ist der Fa. Mader GmbH zum Ersatz aller Schäden und Kosten verpflichtet, die durch einen Verstoß gegen die ihm oder durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Kommt der Besteller den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. Mader GmbH nicht nach, ist diese berechtigt auf Grund des Eigentumsvorbehalts die Herausgabe des Kaufgegenstandes an sich zu Verlangen. Sie ist zur zwangsweise oder freihändiger Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware berechtigt, wobei sämtliche anlässlich der Verwertung entstehenden Unkosten vorab am Erlös des Warengegenstandes abgerechnet werden.

Der Besteller kann in keinem Fall einwenden, dass Kaufgegenstände zu Aufrechterhaltung eines Gewerbes oder seiner beruflichen Tätigkeit dienen müssen.

XII.Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§69a ff. Urheberrechtsgesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller ist verpflichtet sich, Herstellerangaben ? insbesondere Copyright-Vermerke ? nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Fa. Mader GmbH verändern.

Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der Fa. Mader GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

XIII.Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist ausschließlich der Firmensitz. Die Gefahr geht entweder mit Absendung des Kaufgegenstandes oder vom Tage der Versandbereitschaft an, auf den Besteller bzw. Mieter über. Bei Eigentumsvorbehalt ist der Besteller verpflichtet eine ausreichende Feuer- und Schadensversicherung abzuschließen. Ein Versicherungsfall ist der Fa. Mader GmbH unverzüglich anzuzeigen. De Besteller tritt die Rechte aus dem Versicherungsvertrag an diese ab.

XIV.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, ausschließlich Michelstadt.

In anderen Fällen ist der Gerichtsstand Michelstadt vereinbart, wenn der Besteller keinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt seiner Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt ist.

XV.Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wir die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht berührt werden.